Beurkundungsgesetz (BeurkG)
Das Beurkundungsgesetz enthält die Bestimmungen zur Errichtung und Behandlung einer notariellen Urkunde. Es regelt wichtige Pflichten des Notars, beispielsweise sich über die Identität der Beteiligten Gewissheit zu verschaffen und die Niederschrift in deren Gegenwart zu verlesen. Das BeurkG enthält ferner die Voraussetzungen für die Zulässigkeit von Notaranderkonten.
Die aktuelle Fassung des Beurkundungsgesetzes finden Sie hier.
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Zentrales Vorsorgeregister

Das Zentrale Vorsorgeregister (ZVR) ist das bundesweite Register für Vorsorge-
vollmachten und Patientenverfügungen. Wir führen es im gesetzlichen Auftrag.