BNotK-Glossar
Nebenvereinbarungen
Nebenvereinbarungen außerhalb der Notarurkunde sind unwirksam und können darüber hinaus zur Ungültigkeit des gesamten Grundstückskaufvertrages führen.
Nießbrauch
Ein Nießbrauch nennt der Jurist das umfassende Nutzungsrecht an einem Grundstück.
Notaranderkonten
Notaranderkonten sind besonders gesicherte und vom Notar treuhänderisch geführte Konten. Sie dürfen zur Abwicklung von Immobilientransaktionen nur eingerichtet werden, wenn ein berechtigtes Sicherungsinteresse besteht.
Notare
Die Notare sind Träger eines öffentlichen Amtes. Sie sind unparteiische, unabhängige und besonders sachkundige Rechtsberater. In dieser Funktion ermitteln sie die Interessen und Ziele aller Beteiligten und wirken auf eine Einigung hin, bei der keiner benachteiligt wird. Dementsprechend entwerfen und beurkunden Notare wichtige Verträge.
Notarielle Urkunden
Notarielle Urkunden haben verschiedene Vorteile. Der Notar sorgt für rechtssichere Formulierungen und berät über die Tragweite und den Vertrauenscharakter der Vorsorgevollmacht. Er schützt vor inhaltlich fehlerhaften bzw. ungenau abgefassten Vollmachten. Die notarielle Urkunde verschafft Gewissheit über die Identität des Erklärenden. Das ist in Vorsorgefällen besonders wichtig, weil sich der Betroffene im Fall der Fälle nicht mehr selbst äußern kann. Der Notar trifft in der Urkunde ferner Feststellungen zur Geschäftsfähigkeit und verweigert seine Mitwirkung, wenn der Vollmachtgeber bereits geschäftsunfähig sein sollte. Dies bietet besondere Gewähr für die wirksame Errichtung der Vollmachtsurkunde. Die Urschrift der notariell beurkundeten Vorsorgevollmacht verwahrt der Notar. Er kann auch nach Jahrzehnten Ausfertigungen erteilen, falls dies erforderlich sein sollte. Deshalb sind über 90% der zum Zentralen Vorsorgeregister gemeldeten Vorsorgeurkunden in notarieller Form errichtet worden.
Nutzungen
Nutzungen sind alle mit dem Grundstück verbundenen Vorteile.
Notarsuche
Hier finden Sie Notare ganz in Ihrer Nähe.
Glossar
Hier finden Sie Erläuterungen zu häufigen Begriffen in notariellen Urkunden.
Zentrales Vorsorgeregister

Das Zentrale Vorsorgeregister (ZVR) ist das bundesweite Register für Vorsorge-
vollmachten und Patientenverfügungen. Wir führen es im gesetzlichen Auftrag.
Zentrales Testamentsregister

Das Zentrale Testamentsregister (ZTR) ist seit 2012 das bundesweite Register für amtlich verwahrte Testamente und Erbverträge.